Kosten

Ich rechne nach der Gebührenordnung für Ärzte bzw. Psychotherapeuten (GoÄ bzw. GoP*) ab. Wenn Sie diese einsehen möchten, finden Sie diese über den untenstehenden Link*². Der Regelsatz für psychotherapeutische Sitzungen, der in beinahe allen Fällen vom Kostenträger übernommen wird, ist der 2,3-fache Satz (100,55€ pro Sitzung). Vor dem Hintergrund, dass die Sätze seit 1996 nicht mehr angepasst wurden, rechnen nicht wenige Psychotherapeut*innen einen höheren Satz ab. Der 2,3-fache Satz liegt deutlich unter der Vergütung, die die Kassenärztliche Vereinigung für die Behandlung von gesetzlich Versicherten zahlt. Die Steigerungssätze sind üblicherweise der 2,8-, 3,0- oder 3,5-fache Satz. Hier muss in der Regel eine ausführliche schriftliche Begründung des erhöhten Satzes durch den/die behandelnde*n Psychotherapeut*in erfolgen, damit die Kostenträger diesen vollständig erstatten. Ein Fall könnte beispielsweise das Vorliegen mehrerer Diagnosen sein. Sollte ich einen höhere Abrechnungsfaktor ansetzen, werde ich dies transparent mit Ihnen besprechen. Falls die Krankenkasse dem erhöhten Satz nicht zustimmt, ist es möglich, dass Sie die Differenz selbst zahlen müssen.

Aufgrund der langen Nicht-Anpassung der Vergütung hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK), dem Verband der privaten Krankenkassen und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) Abrechnungsempfehlungen für neue psychotherapeutische Leistungen bei Privatversicherten und Beihilfeberechtigen vereinbart, die seit dem 1. Juli 2024 gelten*3. Wenn Sie die Abrechnungsempfehlungen einsehen möchten, finden Sie diese unter dem untenstehenden Link *4. Einige Kostenträger folgen den neuen Abrechnungsempfehlungen noch nicht. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrem/n Kostenträger/n. Gerne stelle ich Ihnen eine Textvorlage zur Verfügung, die Sie zu diesem Zweck nutzen können.

Ich werde die Rechnungen für die Sitzungen, Diagnostik und weitere Leistungen an Sie richten und Sie um Überweisung auf mein Geschäftskonto bitten. Die Rechnungen werden von Ihnen bei Ihrem/n Kostenträger/n (Private Krankenkasse und ggf. Beihilfe) eingereicht, der/die dann das Geld an Sie erstattet/erstatten.