Privatversicherte
Eine wichtige Information vorab: Sie dürfen parallel mehrere Erstgespräche bei Psychotherapeut*innen vereinbaren. Prüfen Sie gut für sich, wer und wessen Methoden für Sie am passendsten sind und bei wem Sie sich am besten aufgehoben fühlen. Sich nach einem Erstgespräch für eine*n andere*n Psychotherapeut*in zu entscheiden, ist völlig in Ordnung!
Nachdem Sie ein Erstgespräch wahrgenommen haben, erfolgt die sogenannte Probatorik. Einige private Krankenkassen und Beihilfen folgen der Gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen, die seit Juli 2024 gilt (siehe weiter unten). In diesem Fall ist es möglich, vor der Probatorik noch sogenannte Psychotherapeutische Sprechstunden zu nutzen. In diesen ersten Sitzungen erfolgt ein gegenseitiges Kennenlernen, eine ausführliche Exploration der Symptomatik, die Diagnostik sowie die gemeinsame Entwicklung eines Entstehungs- und Aufrechterhaltungsmodells. Zudem bespreche ich mit Ihnen (Verdachts-)Diagnosen und das geplante therapeutische Vorgehen.
Es bietet sich an, dass Sie bereits parallel Ihre Krankenkasse (und ggf. auch Beihilfestelle) bitten, Ihnen die erforderlichen Unterlagen für den Psychotherapieantrag zukommen zu lassen. Diese variieren oftmals von Kostenträger zu Kostenträger. Einige Kostenträger bewilligen beispielsweise die ersten 24 Sitzungen als „Kurzzeittherapie“ mit wenigen Formularen. Ab der 25. Sitzung und damit der sogenannten „Langzeittherapie“ muss dann ein ausführlicher Antrag durch mich geschrieben werden, der, in anonymisierter Form, an eine*n Gutachter*in gesendet wird. Diese*r empfiehlt dann der den Kostenträgern, in welchem Umfang Sitzungen bewilligt werden sollen. Andere Kostenträger fordern direkt nach der Probatorik einen ausführlichen Antrag. Wieder andere bezahlen grundsätzlich eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Jahr.
Spätestens nach Ende der Probatorik stelle ich den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrem/Ihren Kostenträger(n) – Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfe. Erforderlich ist, dass Sie zuvor einen Termin bei einem/einer Ärzt*in wahrnehmen, der*die einen sogenannten Konsiliarbericht ausfüllt. In diesem muss der*die Ärzt*in beispielsweise angeben, ob aus medizinischer Sicht etwas gegen die Psychotherapie spricht, ob körperliche/ medizinische Faktoren vorliegen, die die psychische Symptomatik (mit-)erklären und ob auch eine psychiatrische Abklärung/Mitbehandlung erforderlich ist (zum Beispiel in Form eines Antidepressivums bei Depressionen).
Nach der Bewilligung durch den/die Kostenträger kann die Therapie begonnen werden.
Selbstzahler*innen
Für Selbstzahler*innen gilt derselbe, oben beschriebene Prozess, nur dass die Antragstellung bei der Krankenkasse wegfällt und unmittelbar nach der Probatorik die Therapie fortgesetzt werden kann.
Kostenerstattungsverfahren
Da ich keinen Kassensitz habe, der es mir ermöglichen würde, mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen und somit gesetzlich Versicherte zu behandeln, kann ich leider nur Privatversicherte sowie Selbstzahlende behandeln. In manchen Fällen können über ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren gesetzliche Versicherte behandelt werden. Da Münster im Verhältnis zu anderen Regionen über relativ viele Psychotherapeut*innen mit Kassensitzen und mehrere Ausbildungsambulanzen verfügt, gestaltet sich dies leider oftmals schwieriger.
Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt zum Thema „Wege zur Psychotherapie“ weitere ausführliche Informationen bereit: https://www.wege-zur-psychotherapie.org/
Die Psychotherapeutenkammer NRW bietet ebenfalls Informationen an: https://www.ptk-nrw.de/fileadmin/user_upload/downloads/05_patienten/Broschueren/Wege_zur_Psychotherapie__PTK_NRW_01.pdf